Wintertraining
Einstellung des Sportbetriebes für November 2020
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treten am Montag, 2. November 2020, diese Maßnahmen in Kraft:
„Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: … Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), … Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, … und ähnliche Einrichtungen.“
In der Ministerratssitzung wurden konkret den organisierten Sport betreffend folgende Maßnahmen beschlossen:
• Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
• Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
• Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
• Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
• Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.
o Erlaubt ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
o Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.